Unser Service | Datenschutzfolgenabschätzung
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) – Risiken erkennen, Compliance sicherstellen
Neue Technologien, digitale Geschäftsprozesse oder die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten können ein erhöhtes Datenschutzrisiko mit sich bringen. In diesen Fällen fordert die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA).
Eine DSFA dient dazu, Risiken für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung festzulegen. Wir unterstützen Sie dabei, den gesamten Prozess strukturiert und nachvollziehbar umzusetzen – von der Schwellwertanalyse bis zur vollständigen Dokumentation.
Wann ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich?
Nicht jede Verarbeitung personenbezogener Daten erfordert eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Sie ist jedoch immer dann notwendig, wenn eine Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen mit sich bringt. Typische Anwendungsfälle sind:
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Einführung neuer digitaler Anwendungen oder Plattformen
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Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
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Einsatz neuer Technologien oder KI-Anwendungen
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Videoüberwachung oder systematische Überwachung
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Profiling oder automatisierte Entscheidungen
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Umfangreiche Verarbeitung von Kunden-, Gesundheits- oder Beschäftigtendaten
Im Rahmen einer Schwellwertanalyse prüfen wir zunächst, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung tatsächlich erforderlich ist und begleiten Sie anschließend durch den gesamten Prozess.
So unterstützen wir bei der DSFA
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1. Schwellwertanalyse
Wir prüfen, ob für Ihre geplante oder bestehende Verarbeitung eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist. -
2. Risikoanalyse
Gemeinsam analysieren wir die geplante Datenverarbeitung, identifizieren mögliche Risiken und bewerten deren Eintrittswahrscheinlichkeit sowie Auswirkungen. -
3. Maßnahmenplanung
Auf Grundlage der Ergebnisse entwickeln wir geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um identifizierte Risiken wirksam zu reduzieren. -
4. Dokumentation und Begleitung
Wir erstellen die erforderliche Dokumentation und begleiten Sie auf Wunsch auch bei der Umsetzung sowie bei Rückfragen durch Aufsichtsbehörden.
Ihr Mehrwert auf einen Blick
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Frühzeitige Identifikation datenschutzrechtlicher Risiken
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DSGVO-konforme Durchführung und Dokumentation
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Rechtssichere Entscheidungsgrundlagen
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Schutz vor Bußgeldern und Haftungsrisiken
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Praxisnahe Handlungsempfehlungen
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Unterstützung bei komplexen Projekten und neuen Technologien
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Nachweisbare Compliance gegenüber Behörden und Geschäftspartnern
Eine gut durchgeführte DSFA ist ein marktfähiges Alleinstellungsmerkmal.

Typische Projekte im Rahmen einer DSFA
Jede Datenschutz-Folgenabschätzung orientiert sich an den individuellen Anforderungen Ihres Unternehmens. Besonders häufig unterstützen wir unsere Kunden bei folgenden Vorhaben:
- Einführung neuer Software- und Cloud-Lösungen
- Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
- Videoüberwachung von Unternehmensstandorten
- Digitalisierung von Personal- und Bewerbungsprozessen
- Einführung neuer CRM- oder ERP-Systeme
- Verarbeitung sensibler Gesundheits- oder Beschäftigtendaten
- Entwicklung digitaler Kundenportale
- Neue Marketing- und Analyseplattformen
Unser Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln, die Datenschutz und betriebliche Anforderungen sinnvoll miteinander verbinden.
DSFA: Pflicht oder Empfehlung?
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Die DSFA ist laut DSGVO Art. 35 erforderlich, wenn bei der Datenverarbeitung ein hohes Risiko für Betroffenenrechte besteht – etwa bei Profiling, sensiblen Daten, neuer Technik oder systematischer Überwachung.
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Sie ist besonders dann verpflichtend, wenn eine Positivliste Ihrer Aufsichtsbehörde entsprechende Verarbeitungsvorgänge aufführt.
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Wir unterstützen Sie bei der Vorab-Schwellenprüfung, um sicher festzustellen, ob eine DSFA erforderlich ist.
Eine DSFA muss laut Art. 35 Abs. 7 DSGVO mindestens Folgendes enthalten: Beschreibung der Datenverarbeitung und ihrer Zwecke; Bewertung, ob die Verarbeitung notwendig und verhältnismäßig ist; Analyse der Risiken für die Betroffenen und Maßnahmen, wie diese Risiken verringert und Datenschutzvorgaben eingehalten werden.
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FAQ
Eine DSFA ist eine strukturierte Risikobeurteilung zur Vorab-Bewertung möglicher Folgen geplanter Datenverarbeitungsvorgänge, die ein hohes Risiko für die Rechte Betroffener darstellen können.
Eine DSFA ist erforderlich, wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko birgt – z. B. bei Profiling, erfassen sensibler Daten, systematischer Überwachung oder Datenverarbeitung in großem Umfang .
Laut DSGVO-Art. 35 Abs. 7 gehört dazu die Beschreibung des Verarbeitungsumfangs und Zwecks, Bewertung von Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit, Risiken für Betroffene und geplante Maßnahmen zu deren Abmilderung.
Die Verantwortung für die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung liegt beim Verantwortlichen, also dem Unternehmen oder der Organisation, die über die Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet. Der Datenschutzbeauftragte sollte dabei frühzeitig eingebunden werden und beratend unterstützen. Externe Experten können den gesamten Prozess fachlich begleiten und die erforderliche Dokumentation erstellen.
Wird eine erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzung nicht durchgeführt, kann dies einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstellen. Neben möglichen Bußgeldern besteht das Risiko, dass Datenschutzverstöße oder Sicherheitslücken unentdeckt bleiben. Eine frühzeitige DSFA hilft dabei, Risiken zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen rechtzeitig umzusetzen.
Bestimmte Verarbeitungstätigkeiten erfordern eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Wir unterstützen Sie bei der Identifikation, Bewertung und Dokumentation möglicher Risiken und begleiten Sie sicher durch den gesamten Prozess.







