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Unser Service | Datenschutzfolgenabschätzung

FÜR UNTERNEHMEN, DIE DATENSCHUTZRISIKEN FRÜHZEITIG ERKENNEN UND SICHER BEWERTEN MÖCHTEN

Datenschutz-Folgen­abschätzung (DSFA) – Risiken erkennen, Compliance sicherstellen


Neue Technologien, digitale Geschäftsprozesse oder die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten können ein erhöhtes Datenschutzrisiko mit sich bringen. In diesen Fällen fordert die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA).

Eine DSFA dient dazu, Risiken für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung festzulegen. Wir unterstützen Sie dabei, den gesamten Prozess strukturiert und nachvollziehbar umzusetzen – von der Schwellwertanalyse bis zur vollständigen Dokumentation.

Wann ist eine Datenschutz-Folgen­abschätzung erforderlich?

Nicht jede Verarbeitung personenbezogener Daten erfordert eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Sie ist jedoch immer dann notwendig, wenn eine Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen mit sich bringt. Typische Anwendungsfälle sind:

  • Einführung neuer digitaler Anwendungen oder Plattformen
  • Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
  • Einsatz neuer Technologien oder KI-Anwendungen
  • Videoüberwachung oder systematische Überwachung
  • Profiling oder automatisierte Entscheidungen
  • Umfangreiche Verarbeitung von Kunden-, Gesundheits- oder Beschäftigtendaten

Im Rahmen einer Schwellwertanalyse prüfen wir zunächst, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung tatsächlich erforderlich ist und begleiten Sie anschließend durch den gesamten Prozess.

So unterstützen wir bei der DSFA

  • 1. Schwellwertanalyse
    Wir prüfen, ob für Ihre geplante oder bestehende Verarbeitung eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist.
  • 2. Risikoanalyse
    Gemeinsam analysieren wir die geplante Datenverarbeitung, identifizieren mögliche Risiken und bewerten deren Eintrittswahrscheinlichkeit sowie Auswirkungen.
  • 3. Maßnahmenplanung
    Auf Grundlage der Ergebnisse entwickeln wir geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um identifizierte Risiken wirksam zu reduzieren.
  • 4. Dokumentation und Begleitung
    Wir erstellen die erforderliche Dokumentation und begleiten Sie auf Wunsch auch bei der Umsetzung sowie bei Rückfragen durch Aufsichtsbehörden.

Ihr Mehrwert auf einen Blick

  • Frühzeitige Identifikation datenschutzrechtlicher Risiken
  • DSGVO-konforme Durchführung und Dokumentation
  • Rechtssichere Entscheidungsgrundlagen
  • Schutz vor Bußgeldern und Haftungsrisiken
  • Praxisnahe Handlungsempfehlungen
  • Unterstützung bei komplexen Projekten und neuen Technologien
  • Nachweisbare Compliance gegenüber Behörden und Geschäftspartnern

Eine gut durch­ge­führte DSFA ist ein marktfähiges Allein­stellungs­merkmal.

Mann schützt mit seinen Händen ein aus Bauklötzen gebautes Haus vor umfallenden Dominosteinen.

Typische Projekte im Rahmen einer DSFA


Jede Datenschutz-Folgenabschätzung orientiert sich an den individuellen Anforderungen Ihres Unternehmens. Besonders häufig unterstützen wir unsere Kunden bei folgenden Vorhaben:

  • Einführung neuer Software- und Cloud-Lösungen
  • Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
  • Videoüberwachung von Unternehmensstandorten
  • Digitalisierung von Personal- und Bewerbungsprozessen
  • Einführung neuer CRM- oder ERP-Systeme
  • Verarbeitung sensibler Gesundheits- oder Beschäftigtendaten
  • Entwicklung digitaler Kundenportale
  • Neue Marketing- und Analyseplattformen

Unser Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln, die Datenschutz und betriebliche Anforderungen sinnvoll miteinander verbinden.

DSFA: Pflicht oder Empfehlung?


  • Die DSFA ist laut DSGVO Art. 35 erforderlich, wenn bei der Datenverarbeitung ein hohes Risiko für Betroffenenrechte besteht – etwa bei Profiling, sensiblen Daten, neuer Technik oder systematischer Überwachung.
  • Sie ist besonders dann verpflichtend, wenn eine Positivliste Ihrer Aufsichtsbehörde entsprechende Verarbeitungsvorgänge aufführt.
  • Wir unterstützen Sie bei der Vorab-Schwellenprüfung, um sicher festzustellen, ob eine DSFA erforderlich ist.


Eine DSFA muss laut Art. 35 Abs. 7 DSGVO mindestens Folgendes enthalten: Beschreibung der Datenverarbeitung und ihrer Zwecke; Bewertung, ob die Verarbeitung notwendig und verhältnismäßig ist; Analyse der Risiken für die Betroffenen und Maßnahmen, wie diese Risiken verringert und Datenschutzvorgaben eingehalten werden.

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Datenschutz besteht aus vielen miteinander verbundenen Aufgaben. Ob externe Betreuung, Audits, Schulungen oder die Optimierung Ihrer Prozesse – wir unterstützen Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit praxisnahen Lösungen rund um Datenschutz.

    FAQ


    Was ist eine Datenschutz‑Folgenabschätzung (DSFA)?

    Eine DSFA ist eine strukturierte Risikobeurteilung zur Vorab-Bewertung möglicher Folgen geplanter Datenverarbeitungsvorgänge, die ein hohes Risiko für die Rechte Betroffener darstellen können.

    Wann muss eine DSFA nach DSGVO durchgeführt werden?

    Eine DSFA ist erforderlich, wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko birgt – z. B. bei Profiling, erfassen sensibler Daten, systematischer Überwachung oder Datenverarbeitung in großem Umfang .

    Welche Inhalte muss eine DSFA mindestens umfassen?

    Laut DSGVO-Art. 35 Abs. 7 gehört dazu die Beschreibung des Verarbeitungsumfangs und Zwecks, Bewertung von Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit, Risiken für Betroffene und geplante Maßnahmen zu deren Abmilderung.

    Wer ist für die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung verantwortlich?

    Die Verantwortung für die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung liegt beim Verantwortlichen, also dem Unternehmen oder der Organisation, die über die Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet. Der Datenschutzbeauftragte sollte dabei frühzeitig eingebunden werden und beratend unterstützen. Externe Experten können den gesamten Prozess fachlich begleiten und die erforderliche Dokumentation erstellen.

    Was passiert, wenn keine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt wird?

    Wird eine erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzung nicht durchgeführt, kann dies einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstellen. Neben möglichen Bußgeldern besteht das Risiko, dass Datenschutzverstöße oder Sicherheitslücken unentdeckt bleiben. Eine frühzeitige DSFA hilft dabei, Risiken zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen rechtzeitig umzusetzen.


    Bestimmte Verarbeitungstätigkeiten erfordern eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Wir unterstützen Sie bei der Identifikation, Bewertung und Dokumentation möglicher Risiken und begleiten Sie sicher durch den gesamten Prozess.